Dass insulinpflichtige Patienten bislang als fahruntauglich galten, war für viele belastend. Nun sehen Fachleute das Thema differenzierter. Autofahren bei Diabetes – wissen Sie, worauf Sie achten müssen?
Zügig von A nach B kommen, nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sein – wer Auto fährt, gewinnt in der Regel an Freiheit und Unabhängigkeit. Das gilt insbesondere für chronisch erkrankte Menschen, deren Alltag durch das Leiden ja häufig ohnehin erschwert ist. Dass etwa für Diabetiker, die Insulin spritzen müssen, bislang ein Fahrverbot bestand, war für diese immer eine besondere Last. Ihnen wurde ein grundsätzlich zu hohes Risiko für gefährliche Unterzuckerungen und damit auch für Autounfälle unterstellt.
Ein Umstand, den der Diabetologe und Vorsitzende der Deutschen Diabetes-Hilfe Dr. Jens Kröger immer schon kritisch gesehen hat. „Die Annahme, dass Menschen mit Diabetes grundsätzlich ein deutlich höheres Unfallrisiko haben als andere, ist zwar weit verbreitet“, sagt er. „Die Statistik zeigt aber, dass das nicht stimmt.“
Deshalb haben die Fachgesellschaften die medizinischen Leitlinien jetzt überarbeitet. „Die gute Nachricht: Solange ihre Stoffwechsellage stabil ist, dürfen auch Patienten mit Diabetes Auto fahren, deren Therapie grundsätzlich ein Unterzuckerungsrisiko darstellt“, sagt Dr. Jens Kröger. „Und das gilt für private wie für Berufskraftfahrer.“
Ein offizielles Fahrverbot gilt nun nur noch in drei Fällen. Erstens: In der Erstphase, also unmittelbar nach der Diagnose und zu Beginn einer Insulintherapie, dürfen Menschen mit Diabetes nicht Auto fahren, weil ihr Stoffwechsel noch zu instabil ist. Haben Patienten dann aber eine spezielle Diabetes-Schulung durchlaufen und bescheinigt der Arzt ihnen stabile Werte, dürfen sie wieder ans Steuer – in der Regel nach drei Monaten.
Der zweite Fall, in dem Menschen mit Diabetes als nicht fahrtüchtig angesehen werden: Wenn es innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate zu mehr als einer schweren Unterzuckerung gekommen ist. Das bedeutet, dass die Blutzuckerwerte des Betroffenen so stark gesunken sind, dass dieser sich im Wachzustand nicht ohne fremde Hilfe aus der Situation befreien konnte. Auch hier ist eine Arztbescheinigung vor erneutem Fahrtantritt notwendig.
Ebenso wie im dritten Fall: bei Patienten, die die Frühwarnzeichen einer Unterzuckerung (etwa Benommenheit, Zittern oder Schwitzen) nicht wahrnehmen können. Sie leiden an einer sogenannten Unterzuckerungswahrnehmungsstörung und müssen eine spezielle Schulung durchlaufen, bevor ihnen die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird.